Für gesetzlich Versicherte gilt seit Januar 2005: Einen Kostenzuschuss gibt es nur dann, wenn die Hornhautkrümmung im steilsten Bereich der Hornhaut (Apex) unter 7 mm liegt.
Ob dies der Fall ist, lässt sich mit den modernen Geräten Oculus Pentacam oder Videokeratograph zweifelsfrei ermitteln und dokumentieren. Sobald die endgültigen Linsendaten und damit der voraussichtliche Kostenaufwand feststehen, wird in Verbindung mit einer augenärztlichen Verordnung ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse mit den erforderlichen Dokumentationen eingereicht.